Bürger werden oftmals politisch aktiv, wenn sie entweder eine Änderung wünschen oder aber wenn sie möchten, dass eine geplante Änderung gerade nicht vollzogen wird. Im letzteren Fall kann die zugehörige Planung von der Stadtverwaltung oder von einer politischen Partei ausgehen, aber auch in einem Bürgerantrag gefordert werden. Dieser Wegweiser soll kurz die Möglichkeiten aufzeigen, das eigene Anliegen vorzutragen.
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Annette Schwolen- Flümann Kurfürstenallee 6 0228 / 773182 |
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Barbara Ingenkamp Am Helpert 5 0228/328866 |
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Monika Heinzel Im Vogelsang 5 0228/341011 |
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Darauf wird dann in der Regel die Stadtverwaltung um eine Stellungnahme gebeten, die diese in einer der folgenden Sitzungen liefert. Sollte das ursprüngliche Anliegen in der Bezirksvertretung bereits in Form eines Antrags vorgetragen worden sein, kommt es in der Bezirksvertretung nach der Stellungname der Stadtverwaltung zur Abstimmung über den Antrag. Die Bezirksverordneten können allerdings vor einer Abstimmung noch weitere Anhörungen beantragen (z.B. Stellungnahme eines Ortsausschusses, Durchführung einer Bürgerversammlung, usw.) Bei der endgültigen Abstimmung über den Antrag ist natürlich nicht ganz unerheblich, welche Fraktion zur Zeit die Mehrheit in der Bezirksvertretung stellt.
Die zweite Möglichkeit, sein Anliegen vorzutragen, ist ein Bürgerantrag. In diesem fordert man - begründet - die Umsetzung des Anliegens. Der Antrag wird direkt an den jeweiligen Bezirksvorsteher im Rathaus Bad Godesberg gerichtet. Dadurch gelangt er in jedem Fall auf die Tagesordnung der nächsten oder übernächsten Sitzung der Bezirksvertretung. Es schadet auch nicht, dem eigenen Antrag Unterschriftenlisten von Gleichgestinnten beizufügen. Bei einem Anliegen, dass zu Lasten anderer geht, sollte man mit einem Gegenantrag rechnen.
Die Sitzung, auf deren Tagesordnung der Antrag steht, sollte nicht verpasst werden. Dort bekommt man noch die einmalige Gelegenheit, zu seinem Anliegen mündlich Stellung zu nehmen. Die folgende Prozedur ist die gleiche wie bereits oben beschrieben: Stellungnahme der Stadtverwaltung, eventuell weitere Stellungnahmen und dann Abstimmung in der Bezirksvertretung.
Sollten noch Fragen sein, steht der Ortsausschuss Muffendorf gerne mit Rat und Tat zur Seite. Es darf sich dann allerdings nicht um ein rein privates Anliegen handeln. Der Ortsausschuss bemüht sich nur, wenn auch ein gewisses öffentliches Interesse erkennbar ist.